Einladung zur außerordentlichen Delegiertenversammlung des Nordrhein-Westfälischen Tischfußballverbandes e.V. (NWTFV)

 

Sehr geehrte Mitglieder,


der Vorstand des NWTFV lädt euch recht herzlich zu einer außerordentlichen Delegiertenversammlung ein. Die Delegiertenversammlung findet im Rahmen des NWTFV Challenger-Turniers am 16. April 2011 in Hoppenwall 7, 45701 Herten statt.

 

Als einziger Tagesordnungspunkt ist vorgesehen:

1.  Satzungsänderung (§20 „Auflösung und Zweckänderung des Verbandes“)

Hintergrund dieser Satzungsänderung ist folgender, der Vorstand des NWTFV steht seit einiger Zeit in Verbindung mit dem für den Verband zuständigen Finanzamt in Dortmund mit dem Ziel der Anerkennung des NWTFV als gemeinnützigem Verein.
Die aktuelle Satzung wurde dem Finanzamt vorgelegt und in obigem Punkte bemängelt, da sie laut Finanzamt in diesem Punkt „nicht den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen der Abgabenordnung (AO) entspricht.“
In Abstimmung mit dem Finanzamt wurde der Entwurf einer geänderten Satzung erstellt (Änderungen siehe Anhang). Der Entwurf wurde dem Finanzamt zur erneuten Prüfung vorgelegt und positiv beschieden.
Wir haben die Zusage vom zuständigen Finanzamt das nach der Eintragung der Satzungsänderung in das Vereinsregister und nach Vorlage des Vereinsregisterauszugs eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt wird, das der Verein nach der Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dient.

Da laut §17 „Satzungsänderungen“ der NWTFV-Satzung die Satzung nur durch die Delegiertenversammlung geändert werden kann (3/4 der anwesenden stimmberechtigten Delegierten), sehen wir uns gezwungen diese außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

Diese außerordentliche Delegiertenversammlung zählt nicht als Pflichtveranstaltung im Sinne von Punkt 8.e der Gebührenordnung und ein Nichterscheinen wird nicht mit einer Ordnungsstrafe geahndet.


Zu TOP 1 Satzungsänderung:

§20 Auflösung und Zweckänderung des Verbandes (aktuelle Version)

Zur Auflösung bzw. Zweckänderung des Verbandes müssen mindestens 51 % der stimmberechtigten Delegierten anwesend sein.
Die Auflösung bzw. Zweckänderung des Verbandes erfolgt durch Beschluss der Delegiertenversammlung, wobei ¾ der abgegebenen Stimmen für die Auflösung bzw. Zweckänderung stimmen müssen.
Bei Auflösung des Verbandes, bei seinem Erlöschen oder Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zwecks ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Das Vermögen soll der Jugendarbeit im Tischfußballsport zukommen, wobei der Beschluss über die künftige Verwendung des Vermögens erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden darf.

wird geändert zu (Änderungen unterstrichen)

§20 Auflösung und Zweckänderung des Verbandes (neue Version)

Zur Auflösung bzw. Zweckänderung des Verbandes müssen mindestens 51 % der stimmberechtigten Delegierten anwesend sein.
Die Auflösung bzw. Zweckänderung des Verbandes erfolgt durch Beschluss der Delegiertenversammlung, wobei ¾ der abgegebenen Stimmen für die Auflösung bzw. Zweckänderung stimmen müssen.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes, bei seinem Erlöschen oder Wegfall seiner bisherigen steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Verbandes an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Jugendsports.


Mit freundlichen Grüssen
Der Vorstand