1) Betreff: Satzungsänderung zur Ermöglichung der Online-Teilnahme an Mitgliederversammlungen
Antragstext
Die Satzung des Vereins „Nordrhein- Westfälischer Tischfußballverband (NWTFV)“ soll in §10.8 wie folgt geändert bzw. ergänzt werden:
Bisheriger Wortlaut:
„Der Vorstand kann aus seinem Ermessen beschließen und in der Einladung mitteilen, dass die Delegierten an der Delegiertenversammlung ohne körperliche Anwesenheit an einem Versammlungsort teilnehmen und ihre Delegiertenrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können. Die Bestimmungen dieses Paragrafen gelten für Vorstandssitzungen und Vorstandsbeschlüsse entsprechend.“
Neuer Wortlaut:
„Der Verein ermöglicht den Mitgliedern die Teilnahme an Mitgliederversammlungen in Präsenz und online (z. B. per Videokonferenz). Die Online-Teilnahme steht der persönlichen Anwesenheit gleich. Den online teilnehmenden Mitgliedern sind die Ausübung ihrer Mitgliederrechte, insbesondere Rede-, Antrags- und Stimmrecht, in gleichem Umfang zu gewährleisten wie den anwesenden Mitgliedern. Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten für Vorstandssitzungen und Vorstandsbeschlüsse entsprechend. Der Vorstand regelt die technischen Einzelheiten und die Zugangsvoraussetzungen zur Online-Teilnahme in einer gesonderten Geschäftsordnung oder in der Einladung zur Mitgliederversammlung.“
Begründung
Die Möglichkeit der Online-Teilnahme an Mitgliederversammlungen dient derModernisierung der Vereinsarbeit und der Förderung der Teilhabe aller Mitglieder. Sie bietet zahlreiche Vorteile:
1. Zeitersparnis:
Mitglieder müssen keine langen Anfahrtswege mehr einplanen und können die Teilnahme besser in ihren Alltag integrieren.
2. Kostenreduzierung:
Sowohl für den Verein (z. B. Raummiete, Verpflegung, Reisekosten) als auch für die Mitglieder (Fahrtkosten, Parkgebühren) entstehen geringere Aufwendungen.
3. Erhöhte Beteiligung:
Besonders Mitglieder mit eingeschränkter Mobilität, familiären Verpflichtungen oder weiter entferntem Wohnort können leichter teilnehmen und ihre Mitgliedsrechte wahrnehmen.
4. Sicherheit und Gesundheitsschutz:
Durch die Möglichkeit der Online-Teilnahme entfällt das Unfallrisiko auf dem Weg zur Versammlung, insbesondere bei Abendterminen oder widrigen Wetterbedingungen.
5. Umweltschutz:
Weniger Anfahrten bedeuten eine deutliche Reduzierung des CO₂-Ausstoßes – ein Beitrag zu nachhaltigem Vereinswesen.
6. Zukunftssicherheit:
Der Verein bleibt auch bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Pandemien, Unwettern) handlungsfähig, da Versammlungen unabhängig vom Ort stattfinden können.
2) Satzungsänderung
Bisher: §1.3 Er hat seinen Sitz in 44269 Dortmund. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen.
Neu: §1.3 Er hat seinen Sitz in 41517 Grevenbroich. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen.
3) Änderung der Spielordnung
2.1
(1)
Bisher: Die Qualifikationskriterien und Teilnahmebedingungen werden vom Vorstand des NWTFV festgelegt und zu Beginn des Spieljahres veröffentlicht.
Neu: Wird durch (4) ersetzt
4) Änderung der Spielordnung
2.1
(4)
Neu: Landesmeister sind verpflichtet, gemeinsam an der Deutschen Meisterschaft teilzunehmen, sofern sie nicht bereits unabhängig voneinander aufgrund der jeweils gültigen Qualifikationskriterien des Deutschen Tischfußballbundes e. V. (DTFB) zur Teilnahme berechtigt sind.
(5)
Neu: Wird einer der Landesmeister aufgrund einer bestehenden Qualifikation nach den Kriterien des DTFB von einem anderen Spieler als Partner für die Deutsche Meisterschaft benannt oder nimmt ein Landesmeister aus sonstigen Gründen nicht an der Deutschen Meisterschaft teil, erlischt die Verpflichtung zur gemeinsamen Teilnahme.
(6)
In den in Absatz 5 genannten Fällen ist der verbleibende Landesmeister berechtigt, einen Partner seiner Wahl aus dem Kreis der dem NWTFV angehörenden und spielberechtigten Spieler zu benennen, sofern keine entgegenstehenden Regelungen der übergeordneten Verbände bestehen.
(7)
Die Regelung dient der Wahrung der sportlichen Fairness, Transparenz sowie der Vereinbarkeit mit den Qualifikations- und Teilnahmebestimmungen des DTFB.
5) Änderung der Spielordnung
2.3.2
(1)
Bisher: Für den Ligabetrieb des NWTFV sind folgende Spieltische zugelassen:
Hersteller+Modell:
Leonhart: leo.soccer tournament/professional, leo_pro tournament/professional
Ullrich: Tournament
Neu: Für den Ligabetrieb des NWTFV sind alle Tischmodelle zugelassen, welche als ITSF Official Tables oder als ITSF Recognized Tables zugelassen sind.
6) Änderung der Gebührenordnung
4.1
Neu: Entfällt
4.2
Neu: Entfällt
Begründung:
Der Nordrhein-Westfälische Tischfußballverband steht vor der Aufgabe, den Beitritt zum Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) umzusetzen und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen dauerhaft sicherzustellen. Der Beitritt stellt einen wesentlichen Schritt zur weiteren Professionalisierung des Verbandes, zur Stärkung der Verbandsstrukturen sowie zur langfristigen Anerkennung des Tischfußballs als organisierte Sportart auf Landesebene dar.
Mit dem Beitritt zum LSB NRW entstehen dem Verband fortlaufende Kosten, unter anderem durch Mitgliedsbeiträge, Verwaltungs- und Versicherungsleistungen sowie die Erfüllung organisatorischer und struktureller Anforderungen. Diese finanziellen Verpflichtungen müssen nachhaltig und verlässlich gedeckt werden, um die wirtschaftliche Stabilität des Verbandes sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund ist die Streichung der Preisgelder in den einzelnen Ligen erforderlich. Preisgelder stellen einen erheblichen finanziellen Aufwand dar, der in der aktuellen Situation nicht mit den strategischen Zielen des Verbandes vereinbar ist. Die freiwerdenden Mittel dienen vorrangig der Deckung der durch den LSB NRW entstehenden Kosten.
Durch diese Maßnahme soll ausdrücklich vermieden werden, dass die zusätzlich entstehenden finanziellen Belastungen in Form erhöhter Beiträge oder Umlagen an die angeschlossenen Vereine weitergegeben werden müssen. Die Streichung der Preisgelder trägt somit dazu bei, die Kostenstruktur für die Vereine stabil zu halten und deren finanzielle Mehrbelastung zu verhindern.
Darüber hinaus kommen die mit dem Beitritt zum LSB NRW verbundenen Versicherungsleistungen unmittelbar den Mitgliedern zugute. Diese umfassen insbesondere den verbesserten Versicherungsschutz im Trainings-, Spiel- und Veranstaltungsbetrieb und stellen einen erheblichen Mehrwert für alle aktiven und passiven Mitglieder dar.
Die Entscheidung dient insgesamt der finanziellen Konsolidierung, der Planungssicherheit sowie der nachhaltigen Weiterentwicklung des Verbandes. Der sportliche Wettbewerb und die Attraktivität der Ligen bleiben hiervon unberührt, da diese weiterhin durch sportliche Leistungen, klare Auf- und Abstiegsregelungen sowie die Förderung des Tischfußballs geprägt werden.
7) Änderung der Spielordnung
2.3.16
(1)
Bisher: Die Alle Plätze aller Ligen erhalten einen Pokal, wenn Sie diesen beim Sportwart anfordern.
Neu: Die ersten drei Plätze jeder Liga erhalten einen Pokal, wenn Sie diesen beim Sportwart anfordern.
(3)
Neu: Pokale und vergleichbare Auszeichnungen können ausschließlich für die jeweils aktuell beendete Saison beantragt werden.
